Kontakt

Ressourcen

Bedeutung der PPWR

PPWR für FMCG Marken

PPWR für

FMCG-Marken

Warum ist die PPWR relevant?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Sie zielt darauf ab, Abfall zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer funktionierenden Circular Economy zu beschleunigen.

FMCG-Marken stehen im Fokus der PPWR, da sie mit ihren Produkten große Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen.

Wir unterstützen bei der Umsetzung 

  • Mit Mehrweg lassen sich regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihren Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

PPWR – die wichtigsten Anforderungen und Artikel

Schlüsselanforderungen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038 mindestens 80 % recyclingfähig

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10 bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

Art. 7

Verpackungsminimierung 

Ab 2029 Reduzierung des Luftvolumens in Transport- (50 %) und Verkaufsverpackungen 

Art.10

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU-Label über Material, DRS-Teilnahme und digitalen Datenträger

Art. 12

Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen

Ab 2030 Verbot großer Kunststoff-Bündelverpackungen, Miniaturverpackungen sowie Verpackungen für den Vor-Ort-Verzehr.

Art. 25

Weitere Anforderungen

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen

Art. 15, 16, 18 & 19

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

Ab 2030 10% bis 40% für bestimmte Getränke

Art. 29

Registrierung im EPR-System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

Art. 45

Fragen zur PPWR, dem Sekundärrecht und Lösungen?

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Bedeutung der PPWR

PPWR für FMCG Marken

PPWR für

FMCG-Marken

Warum ist die PPWR relevant?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Sie zielt darauf ab, Abfall zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer funktionierenden Circular Economy zu beschleunigen.

FMCG-Marken stehen im Fokus der PPWR, da sie mit ihren Produkten große Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen.

Wir unterstützen bei der Umsetzung 

  • Mit Mehrweg lassen sich regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihren Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

PPWR – die wichtigsten Anforderungen und Artikel

Schlüsselanforderungen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038 mindestens 80 % recyclingfähig

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10 bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

Art. 7

Verpackungsminimierung 

Ab 2029 Reduzierung des Luftvolumens in Transport- (50 %) und Verkaufsverpackungen 

Art.10

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU-Label über Material, DRS-Teilnahme und digitalen Datenträger

Art. 12

Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen

Ab 2030 Verbot großer Kunststoff-Bündelverpackungen, Miniaturverpackungen sowie Verpackungen für den Vor-Ort-Verzehr.

Art. 25

Weitere Anforderungen

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen

Art. 15, 16, 18 & 19

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

Ab 2030 10% bis 40% für bestimmte Getränke

Art. 29

Registrierung im EPR-System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

Art. 45

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PPWR für FMCG Marken

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FMCG-Marken

Warum ist die PPWR relevant?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Sie zielt darauf ab, Abfall zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer funktionierenden Circular Economy zu beschleunigen.

FMCG-Marken stehen im Fokus der PPWR, da sie mit ihren Produkten große Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen.

Wir unterstützen bei der Umsetzung 

  • Mit Mehrweg lassen sich regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihren Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

PPWR – die wichtigsten Anforderungen und Artikel

Schlüsselanforderungen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038 mindestens 80 % recyclingfähig

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10 bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

Art. 7

Verpackungsminimierung 

Ab 2029 Reduzierung des Luftvolumens in Transport- (50 %) und Verkaufsverpackungen 

Art.10

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU-Label über Material, DRS-Teilnahme und digitalen Datenträger

Art. 12

Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen

Ab 2030 Verbot großer Kunststoff-Bündelverpackungen, Miniaturverpackungen sowie Verpackungen für den Vor-Ort-Verzehr.

Art. 25

Weitere Anforderungen

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen

Art. 15, 16, 18 & 19

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

Ab 2030 10% bis 40% für bestimmte Getränke

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Registrierung im EPR-System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

Art. 45

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PPWR für FMCG Marken

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Warum ist die PPWR relevant?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Sie zielt darauf ab, Abfall zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und den Übergang zu einer funktionierenden Circular Economy zu beschleunigen.

FMCG-Marken stehen im Fokus der PPWR, da sie mit ihren Produkten große Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen.

Wir unterstützen bei der Umsetzung 

  • Mit Mehrweg lassen sich regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihren Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

PPWR – die wichtigsten Anforderungen und Artikel

Schlüsselanforderungen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038 mindestens 80 % recyclingfähig

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10 bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

Art. 7

Verpackungsminimierung 

Ab 2029 Reduzierung des Luftvolumens in Transport- (50 %) und Verkaufsverpackungen 

Art. 10

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU-Label über Material, DRS-Teilnahme und digitalen Datenträger

Art. 12

Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen

Ab 2030 Verbot großer Kunststoff-Bündelverpackungen, Miniaturverpackungen sowie Verpackungen für den Vor-Ort-Verzehr.

Art. 25

Weitere Anforderungen

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen

Art. 15, 16, 18 & 19

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

Ab 2030 10% bis 40% für bestimmte Getränke

Art. 29

Registrierung im EPR-System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

Art. 45

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